In civilibus causis vicarios comitibus militum convenit anteferri, in militaribus negotiis comites vicariis anteponi, quotiensque societas in iudicando contigerit, priore loco vicarius ponderetur, comes adiunctus accedat:
von vanessa.x am 24.11.2020
In Zivilangelegenheiten sollten die Statthalter Vorrang vor den Militärbefehlshabern haben, während in militärischen Angelegenheiten die Militärbefehlshaber Vorrang vor den Statthaltern haben. Wenn sie gemeinsam Urteile fällen müssen, sollte dem Statthalter die primäre Berücksichtigung gegeben werden, wobei der Militärbefehlshaber als sekundäre Autorität hinzukommt.
von marvin977 am 29.07.2024
In Zivilangelegenheiten ist es angemessen, dass Vikare den Komiten der Soldaten vorgezogen werden, in militärischen Angelegenheiten den Komiten vor den Vikaren, und wenn eine Gemeinschaft im Richteramt eintritt, soll zuerst der Vikar gewogen werden, der Komit trete als Hinzugefügter heran.