Sed administratores quidem, etiam comites rei privatae, omnibus vacantibus omnibus honorariis anteponi censemus.
von ludwig.833 am 08.05.2017
Wir verfügen, dass Verwalter und Leiter von Staatseigentum allen vakanten Stellen und Ehrentiteln vorangehen sollen.
von kristian.9846 am 25.07.2013
Aber die Verwalter zwar, auch die Grafen der Privatvermögen, verordnen wir, allen vakanten und allen Ehrenämtern vorangestellt zu werden.