Quintum eorum, quibus absentibus similiter sine cingulo mittuntur illustris insignia dignitatis.
von elisa.h am 22.09.2017
Der Fünfte derjenigen, denen bei Abwesenheit gleichermaßen ohne Gürtel die Abzeichen des illustren Ranges zugesandt werden.
von lene.865 am 09.02.2017
Der fünfte Fall ist, wenn jemandem in seiner Abwesenheit die Insignien des erlauchten Ranges übermittelt werden, und zwar ohne das zeremonielles Gürtel.