Vacantes autem post administratores venientes non omnes iam omnibus honorariis credidimus praeponendos, sed eos vacantes illis honorariis, qui similem adepti sunt dignitatem, ut praefectorius praefectorio, non quaestorius praefectorio praeponatur, parique modo quaestorius quaestorio, non vacans comes thesaurorum vel comes rei privatae honorario quaestorio vel ex magistro officiorum praeferatur.
von connor836 am 01.02.2021
Jedoch glauben wir nicht, dass alle Vakanten, die nach Verwaltern kommen, allen Ehrenhaften vorangestellt werden sollten, sondern nur jene Vakanten vor jenen Ehrenhaften, die eine ähnliche Würde erlangt haben, sodass ein Präfektorius einem Präfektorius vorangestellt wird, nicht aber ein Quästorius einem Präfektorius, und ebenso ein Quästorius einem Quästorius, und ein vakanter Schatzmeister oder Verwalter der Privatangelegenheiten nicht einem Ehren-Quästorius oder ehemaligen Amtsleiter vorgezogen werden soll.
von samu.b am 25.02.2015
Wir haben festgelegt, dass ausgeschiedene Beamte, die nach Verwaltungsbeamten kommen, nicht automatisch allen Ehrenbeamten vorangehen sollten. Stattdessen sollten ausgeschiedene Beamte nur Ehrenbeamten mit ähnlichem Rang vorangehen. Zum Beispiel sollte ein ehemaliger Präfekt vor jemandem mit Ehrenpräfektenstatus eingeordnet werden, aber ein ehemaliger Quästor sollte nicht vor jemandem mit Ehrenpräfektenstatus eingeordnet werden. Ebenso rangiert ein ehemaliger Quästor vor jemandem mit Ehrequästorstatus, aber ein pensionierter Schatzmeister oder Verwalter privater Güter sollte nicht über jemandem mit Ehrequästorstatus oder einem ehemaligen Verwaltungsleiter stehen.