Post completum autem memoratum tempus nullam eis esse licentiam eos qui possessionem adepti sunt molestare vel quibusdam damnis adficere:
von domenik936 am 02.01.2021
Nach Ablauf der vorerwähnten Zeit wird ihnen keine Erlaubnis erteilt, diejenigen zu stören, die Besitz erlangt haben, oder ihnen bestimmte Schäden zuzufügen.
von lya.j am 19.12.2016
Nach Ablauf des genannten Zeitraums ist es ihnen nicht erlaubt, diejenigen zu belästigen, die Besitz erlangt haben, oder ihnen Schaden zuzufügen.