Legatariis autem et fideicommissariis, quia non iuris successores sunt, et aliis personis eis coniunctis testimonium non denegamus, immo in quadam nostra constitutione et hoc specialiter concessimus, et multo magis his qui in eorum potestate sunt, vel qui eos habent in potestate, huiusmodi licentiam damus.
von Aileen am 09.05.2024
Den Legataren und Fiduziarerben, da sie keine Rechtsnachfolger sind, und anderen mit ihnen verbundenen Personen verweigern wir das Zeugnis nicht, ja, in einer unserer Verfügungen haben wir dies ausdrücklich gewährt, und umso mehr erteilen wir denjenigen, die in deren Gewalt stehen oder die sie in ihrer Gewalt haben, eine solche Erlaubnis.
von sebastian.y am 09.04.2022
Wir verweigern denjenigen, die Vermächtnisse erhalten und Treuhandbegünstigte sind, da sie keine Rechtsnachfolger sind, sowie den mit ihnen verbundenen Personen nicht das Recht, auszusagen. Tatsächlich haben wir dies in einem unserer Gesetze ausdrücklich erlaubt und erteilen diese Erlaubnis insbesondere denjenigen, die unter ihrer Autorität stehen oder Autorität über sie haben.