Tantum etenim nobis superest clementiae, quod scientes etiam fiscum nostrum ultimum ad caducorum vindicationem vocari, tamen nec illi pepercimus nec augustum privilegium exercemus, sed quod communiter omnibus prodest, hoc rei privatae nostrae utilitati praeferendum esse censemus, nostrum esse proprium subiectorum commodum imperialiter existimantes.
von pascal.w am 24.07.2013
Wir sind derart von Barmherzigkeit erfüllt, dass wir, obwohl wir wissen, dass unsere Staatskasse das letzte Anrecht auf herrenlose Güter hat, dennoch beschlossen haben, dieses Recht nicht zu nutzen nutzen oder unser kaiserliches Privileg auszuüben. Stattdessen glauben wir, dass das, was allen zugute kommt, Vorrang vor unseren privaten Interessen haben sollte, da wir das Wohlergehen unserer Untertanen als unseren wahren Reichtum betrachten.
von nickolas.p am 25.04.2016
Uns verbleibt so viel Milde, dass wir, obwohl wir wissen, dass unsere Staatskasse zuletzt zur Geltendmachung von herrenlosem Vermögen aufgerufen wird, dennoch weder sie geschont haben noch unser erhabenes Privileg ausüben, sondern was allen gemeinsam nützt, das erachten wir als vorrangig gegenüber dem Nutzen unseres Privatvermögens, indem wir kaiserlich das Wohl unserer Untertanen als unser eigenes Eigentum betrachten.