Hoc etiam adiecto, ut, si quis ex memorato ordine vel condicionis humanae fine praeventus vel alia quacumque ratione militiae gradum propriae amisisse monstrabitur, solitae ambitionis iniuria vacante locum is, qui iuxta matriculae veritatem sequitur, obtineat.
von dominic.z am 20.10.2016
Es gilt folgende zusätzliche Regel: Wenn jemand aus dem genannten Rang nachweislich seine Position verloren hat, sei es durch Tod oder aus einem anderen Grund im Zusammenhang mit dem Militärdienst, dann soll die Person, die laut offizieller Rangliste als nächste in der Reihe steht, die freigewordene Position ohne Einmischung der üblichen unfairen Günstlingswirtschaft übernehmen.
von marc.9945 am 22.01.2016
Hinzugefügt wird ferner, dass, wenn jemand aus dem genannten Orden entweder durch das Ende der menschlichen Bedingung überholt oder aus irgendeinem Grund des Militärdienstes seinen eigenen Rang verloren zu haben aufgezeigt wird, bei vakanter Stelle durch die übliche Verletzung der Ehrsucht, derjenige, der gemäß der Wahrheit des Registers folgt, den Platz erhalten soll.