Praefectura urbis cunctis quae intra urbem sunt antecellat potestatibus, tantum ex omnium parte delibans, quantum sine iniuria ac detrimento alieni honoris usurpet.
von franz.838 am 27.09.2018
Die Stadtpräfektur soll Autorität über alle Befugnisse innerhalb der Stadt haben, sollte jedoch nur so viel aus der Zuständigkeit anderer übernehmen, wie sie dies ohne Schaden oder Beeinträchtigung der Position anderer tun kann.
von kristoph.r am 06.03.2017
Die Präfektur der Stadt möge alle Befugnisse innerhalb der Stadt übertreffen, dabei nur so viel von allen Teilen entnehmend, wie sie ohne Verletzung und Beeinträchtigung der Ehre eines anderen in Anspruch nehmen kann.