Est enim certissima iuris regula, ex maleficiis poenales actiones in heredem non competere, veluti furti, vi bonorum raptorum, iniuriarum, damni iniuriae.
von sara.s am 01.10.2014
Es ist nämlich eine höchst sichere Rechtsregel, dass Strafansprüche aus Straftaten nicht gegen den Erben geltend gemacht werden können, wie etwa bei Diebstahl, Raub von Vermögenswerten, Körperverletzung und Schadenersatz.
von andre9839 am 10.04.2018
Es ist ein fest etablierter Rechtsgrundsatz, dass strafrechtliche Ansprüche aus unerlaubten Handlungen nicht gegen einen Erben geltend gemacht werden können, wie bei Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder Sachbeschädigung.