In duplum agimus veluti furti nec manifesti, damni iniuriae ex lege Aquilia, depositi ex quibusdam casibus:
von cataleya.u am 21.09.2024
Wir können doppelten Schadensersatz geltend machen in Fällen wie nicht offensichtlichem Diebstahl, Schäden nach Aquilischem Recht und in einigen Fällen von Hinterlegung:
von charlotte.w am 25.03.2018
Wir gehen in doppelter Schadenshöhe vor bei Fällen wie nicht offenkundigem Diebstahl, Sachbeschädigung nach der Lex Aquilia und Verwahrung in bestimmten Fällen: