Sed erit stultissimus, si omissa actione qua facillime solidum ex contractu consequi possit, se ad difficultatem perducat probandi, in rem domini versum esse, vel habere servum peculium et tantum habere ut solidum sibi solvi possit.
von jannis.j am 11.03.2024
Aber er wird höchst töricht sein, wenn er, nachdem er die Handlung unterlassen hat, durch die er am einfachsten den vollen Betrag aus dem Vertrag hätte erlangen können, sich in die Schwierigkeit begibt zu beweisen, dass es zum Nutzen des Herrn umgewandelt wurde oder dass der Sklave ein Peculium besitzt und so viel hat, dass der volle Betrag an ihn gezahlt werden kann.
von tea.9952 am 14.03.2019
Er wäre äußerst töricht, wenn er die straightforward Rechtshandlung ignorierte, die es ihm ermöglichen würde, die vollständige Zahlung aus dem Vertrag zu erhalten, und stattdessen sich selbst Schwierigkeiten bereiten würde, indem er versucht zu beweisen, dass entweder das Geld zum Nutzen des Herrn verwendet wurde oder der Sklave genügend persönliche Ersparnisse hat, um den vollen Betrag zu zahlen.