Is quoque cui tributoria actio competit aeque de peculio et in rem verso agere potest:
von greta.u am 21.04.2020
Derjenige, dem die tributorische Klage zusteht, kann gleichermaßen über das Peculium und über das, was zum Nutzen gewandt wurde, vorgehen.
von mark.861 am 05.06.2013
Derjenige, der eine Tributaraktion einleiten kann, kann sowohl Klage bezüglich des Peculiums als auch für die vom Herrn erhaltenen Vorteile erheben.