Certe qui potest probare in rem domini versum esse, de in rem verso agere debet.
von elea913 am 28.06.2015
Derjenige, der nachweisen kann, dass etwas zum Nutzen des Herrn gewendet wurde, sollte eine Klage bezüglich dieser Zuwendung erheben.
von lukas.o am 27.10.2024
Wer nachweisen kann, dass etwas dem Eigentümer zum Vorteil gereicht ist, sollte eine Bereicherungsklage einreichen.