Suchen
Quaedam actiones mixtam causam optinere videntur tam in rem quam in personam.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von josef901 am 22.11.2016Einige Rechtshandlungen scheinen eine doppelte Natur zu haben und wirken sowohl auf Eigentum als auch auf Personen.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum