Quaedam actiones mixtam causam optinere videntur tam in rem quam in personam.
von phillipp.a am 11.04.2017
Bestimmte Handlungen scheinen eine gemischte Ursache zu haben, sowohl in Bezug auf die Sache als auch in Bezug auf die Person.
von josef901 am 22.11.2016
Einige Rechtshandlungen scheinen eine doppelte Natur zu haben und wirken sowohl auf Eigentum als auch auf Personen.