Praeiudiciales actiones in rem esse videntur, quales sunt, per quas quaeritur, an aliquis liber vel an libertus sit, vel de partu agnoscendo.
von aleksander863 am 26.01.2023
Präjudizielle Handlungen erscheinen dinglich zu sein, wie diejenigen, durch welche untersucht wird, ob jemand frei oder ein Freigelassener ist, oder betreffend die Anerkennung von Nachkommen.
von theodor948 am 24.11.2015
Vorläufige Rechtshandlungen scheinen sich mit dem tatsächlichen rechtlichen Status zu befassen, wie solche, die untersuchen, ob jemand eine freie Person oder ein Freigelassener ist, oder solche, die sich mit der Anerkennung von Kindern beschäftigen.