Sed quia nostra maiestas per multos casus legatariis et fideicommissariis prospexit et actiones tam personales quam in rem et hypothecarias dedimus et in rem missionis tenebrosissimus error abolitus est, et ad hanc legem pervenimus.
von leona.t am 12.10.2020
Da unsere Majestät für Legatarien und Fideikommissare durch viele Fälle vorgesorgt und sowohl persönliche als auch dingliche und hypothekarische Klagen gewährt hat und der dunkelste Irrtum der Vermögenseinweisung abgeschafft wurde, sind wir zu diesem Gesetz gelangt.
von mehmet.912 am 23.08.2021
Da wir in vielen Fällen die Interessen sowohl der Erben als auch der Treuhandberechtigten geschützt und ihnen persönliche, dingliche und Sicherheitsrechte gewährt haben und der äußerst verwirrende Irrtum bezüglich der Eigentumsübertragung beseitigt wurde, haben wir nunmehr dieses Gesetz erlassen.