Item per liberos homines, et alienos servos quos bona fide possidetis, adquiritur vobis, sed tantum ex duabus causis, id est si quid ex operis suis vel ex re vestra adquirant.
von isabella958 am 14.07.2014
Ebenso wird Ihnen durch freie Personen und fremde fremde Sklaven, die Sie in gutem Glauben besitzen, etwas erworben, jedoch nur aus zwei Gründen, das heißt wenn sie etwas aus ihrer Arbeit oder aus Ihrem Eigentum erwerben.
von marlo836 am 25.06.2017
Sie können Eigentum auch durch freie Personen und fremde Sklaven, die sich in Ihrem rechtmäßigen Besitz befinden, erwerben, jedoch nur in zwei Fällen: wenn sie etwas durch ihre eigene Arbeit verdienen oder wenn sie etwas unter Nutzung Ihres Eigentums erlangen.