Per eum quoque servum in quo usumfructum vel usum habetis, similiter ex duabus istis causis vobis adquiritur.
von Finia am 01.10.2020
Durch denjenigen Sklaven, an dem Sie ein Nutzungsrecht oder Gebrauchsrecht haben, wird Ihnen ebenso aus diesen zwei Ursachen erworben.
von keno.858 am 03.01.2023
Sie erwerben [Eigentum] auch durch einen Sklaven, über den Sie entweder Nießbrauch oder Nutzungsrechte haben, und zwar auf diese zwei Arten.