De his autem servis, in quibus tantum usumfructum habetis, ita placuit, ut, quidquid ex re vestra vel ex operibus suis adquirant, id vobis adiciatur, quod vero extra eas causas persecuti sunt, id ad dominum proprietatis pertineat.
von jonna.a am 02.07.2018
In Bezug auf Sklaven, über die Sie nur ein Nutzungsrecht haben, gilt die Regel, dass alles, was sie mit Ihrem Eigentum oder durch ihre eigene Arbeit erwerben, Ihnen gehört, während alles, was sie auf andere Weise erwerben, ihrem rechtmäßigen Eigentümer zusteht.
von jayson.842 am 26.02.2023
Was diese Sklaven betrifft, an denen Sie nur ein Nutzungsrecht haben, ist folgendes festgelegt: Alles, was sie aus Ihrem Eigentum oder durch ihre eigene Arbeit erwerben, soll Ihnen hinzugerechnet werden, was sie jedoch außerhalb dieser Ursachen erworben haben, soll dem Eigentümer des Grundstücks zufallen.