Itaque si is servus heres institutus sit, legatumve quid ei aut donatum fuerit, non usufructuario, sed domino proprietatis adquiritur.
von marla.949 am 01.11.2022
Wenn dieser Sklave zum Erben eingesetzt worden wäre oder ihm etwas vermacht oder geschenkt worden wäre, wird dies nicht dem Nießbraucher, sondern dem Eigentümer des Gutes erworben.
von caspar8963 am 19.11.2015
Wenn also ein Sklave zum Erben eingesetzt oder ihm ein Vermächtnis oder eine Schenkung gemacht wird, gehört dies nicht dem Inhaber des Nutzungsrechts, sondern dem Eigentümer.