Servus quoque a domino heres institutus et post testamentum factum ab eo manumissus eodem numero habetur.
von zoe877 am 22.02.2019
Ein Sklave, der auch von seinem Herrn als Erbe eingesetzt und nach Errichtung des Testaments von ihm freigelassen wurde, wird in derselben Kategorie gehalten.
von maya.9878 am 31.12.2019
Ein Sklave, der von seinem Herrn zum Erben eingesetzt und nach Errichtung des Testaments von ihm freigelassen wurde, wird rechtlich gleich behandelt.