In extraneis heredibus illud observatur, ut sit cum eis testamenti factio, sive ipsi heredes instituantur, sive hi qui in potestate eorum sunt.
von alia824 am 20.04.2024
Für fremde Erben gilt die Regel, dass sie Erbfähigkeit besitzen müssen, unabhängig davon, ob sie direkt als Erben eingesetzt werden oder durch Personen unter ihrer Autorität.
von fynn.l am 04.10.2014
Bei externen Erben wird Folgendes beachtet: Sie müssen Testierfähigkeit besitzen, sei es, dass sie selbst als Erben eingesetzt werden, sei es, dass diejenigen, die in ihrer Gewalt stehen, eingesetzt werden.