Item finitur ususfructus, si domino proprietatis ab usufructuario cedatur (nam extraneo cedendo nibil agitur):
von muhamed.r am 25.03.2016
Ebenso wird die Nutzungsrecht beendet, wenn es vom Nutzungsberechtigten dem Eigentümer des Grundstücks abgetreten wird (denn durch Abtretung an eine externe Person wird nichts bewirkt):
von ruby.l am 18.01.2024
Der Nießbrauch endet auch, wenn der Inhaber ihn dem Eigentümer abtritt (da eine Abtretung an Dritte keine rechtliche Wirkung hat):