Et sibi imputare debet, cum potuerit adiuvari ex epistula divi Hadriani, et desiderare ut pro parte in se detur actio.
von anika.q am 17.09.2021
Er kann nur sich selbst die Schuld geben, da er durch das Dekret des Kaisers Hadrian hätte Hilfe erhalten können und nun nur für einen Teilbetrag verklagt werden möchte.
von valentin974 am 05.08.2022
Er muss sich selbst die Schuld geben, da er durch das Schreiben des divus Hadrianus hätte unterstützt werden können, und wünschen, dass gegen ihn teilweise eine Klage erhoben werde.