Quae multa non semper imponitur, sed potius conquiescit, si forte manumissus inferentem sibi quaestionem status obiecta legitima praescriptione potuerit excludere, cum sibi amissi mancipii damna debeat imputare, qui in perniciem suam gesta taciturnitate firmaverit.
von stephan.r am 23.05.2015
Welche Strafe nicht immer verhängt wird, sondern vielmehr erlischt, wenn der Freigelassene etwa durch rechtmäßige Einrede den gegen ihn gerichteten Statusanspruch ausschließen kann, da er sich die Verluste des verlorenen Sklaven zurechnen lassen muss, der durch sein Schweigen die Handlungen zu seiner eigenen Vernichtung bestätigt hat.
von finnya8937 am 25.07.2013
Diese Strafe wird nicht immer verhängt, sondern fällt eher weg, wenn die freigelassene Person ihren rechtlichen Stand durch legitime rechtliche Mittel erfolgreich verteidigen kann. Schließlich hat derjenige, der solche Handlungen durch sein Schweigen geschehen lässt, nur sich selbst zu beschuldigen, wenn er seinen Sklaven verliert.