Et si creditori suo, quod sua interest, ne forte vel poena committatur, vel praedia distrahantur quae pignori data erant, valet stipulatio.
von josefine.906 am 08.02.2016
Und wenn es um den Gläubiger und dessen Interesse geht, damit entweder keine Strafe verwirkt wird oder Ländereien, die als Pfand gegeben wurden, verkauft werden, so ist die Vereinbarung gültig.