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von rosa.u am 23.08.2020
Umgekehrt erscheint derjenige, der versprach, dass ein anderer etwas tun würde, in einer solchen Lage zu sein, dass er nicht verpflichtet ist, es sei denn, er selbst habe eine Strafe versprochen.
von lotta.g am 24.07.2021
Umgekehrt gilt derjenige, der verspricht, dass eine andere Person etwas tun wird, als nicht haftbar, es sei denn, er selbst hat eine Strafe versprochen.