Amotis quoque suis heredibus quosque inter suos heredes vocari diximus, adgnatus, qui integrum ius adgnationis habet, etiamsi longissimo gradu sit, plerumque potior habetur quam proximior cognatus:
von adam975 am 10.07.2023
Wenn die unmittelbaren Erben und diejenigen, die in der gleichen Kategorie gelten, ausgeschlossen wurden, wird einem Agnaten mit vollständigem Agnationsrecht in der Regel der Vorzug gegeben gegenüber einem näher verwandten Blutsverwandten, selbst wenn der Agnate sehr entfernt verwandt ist:
von nael.f am 20.06.2024
Bei Ausschluss der eigenen Erben und derjenigen, die wir als eigene Erben bezeichnet haben, wird ein Agnate, der das vollständige Agnationsrecht besitzt, auch wenn er vom entferntesten Grad ist, in der Regel als mächtiger angesehen als ein näher verwandter Kognate: