Si enim ingenua ter vel libertina quater non pepererit, immerito defraudabatur successione suorum liberorum;
von david.r am 02.07.2013
Denn wenn eine freigeborene Frau nicht drei Kinder oder eine freigelassene Frau nicht vier Kinder geboren hatte, wurde sie zu Unrecht von der Erbfolge ihrer Kinder ausgeschlossen;
von yasin.9883 am 14.06.2014
Denn wenn eine freie Frau dreimal oder eine Freigelassene viermal nicht geboren hat, wurde sie zu Unrecht der Nachfolge ihrer eigenen Kinder beraubt;