Sed quia incivile esse putavimus, ordinem quidem scripturae sequi (quod et ipsi antiquitati vituperandum fuerat visum), sperni autem testatoris voluntatem:
von zoe.a am 13.03.2022
Da wir es jedoch als unangemessen erachteten, dem Wortlaut strikt zu folgen (was selbst von antiken Autoritäten als tadelnswert angesehen wurde), während wir gleichzeitig den Willen des Erblassers missachtet hätten:
von yannik.908 am 17.11.2018
Doch weil wir es als unzivilisiert erachteten, der Schreibordnung zu folgen (was selbst der Antike als tadelnswert erschienen war), jedoch den Willen des Erblassers zu missachten: