Si generaliter servus vel alia res legetur, electio legatarii est, nisi aliud testator dixerit.
von maya.r am 22.12.2016
Wenn ein Sklave oder ein anderes Vermögensstück allgemein vermacht wird, steht dem Vermächtnisnehmers das Wahlrecht zu, es sei denn, der Erblasser hat etwas anderes bestimmt.
von victor.948 am 16.02.2019
Wenn allgemein ein Sklave oder eine andere Sache vermacht wird, steht die Wahl dem Vermächtnisnehmer zu, es sei denn, der Erblasser hat etwas anderes bestimmt.