Sed si servus cum peculio fuerit legatus, mortuo servo vel manumisso vel alienato, et peculii legatum extinguitur.
von louise.832 am 24.12.2015
Wenn jedoch ein Sklave zusammen mit seinem Erspartem vermacht wird, erlischt das Erbe dieser Ersparnisse, wenn der Sklave stirbt, freigelassen wird oder an jemand anderen übertragen wird.
von carlo.x am 19.06.2013
Wenn ein Sklave mit Peculium vermacht wurde und der Sklave stirbt, freigelassen oder veräußert wird, erlischt auch das Vermächtnis des Peculiums.