Idem est si fundus instructus vel cum instrumento legatus fuerit:
von ahmed.k am 23.02.2023
Dasselbe gilt, wenn ein mit mit Inventar ausgestattetes oder mit Einrichtung versehenes Anwesen vermacht worden ist:
von martin954 am 23.06.2021
Es ist dasselbe, wenn jemand einen Hof entweder vollständig ausgestattet oder mit seinen Werkzeugen erbt: