Non solum autem testatoris vel heredis res, sed et aliena legari potest:
von zoey.w am 07.04.2016
Dabei kann nicht nur Eigentum des Erblassers oder Erben, sondern auch Eigentum Dritter in einem Testament vermacht werden:
von mariella.n am 21.09.2022
Nicht nur die Sachen des Erblassers oder des Erben, sondern auch fremde Sachen können vermacht werden: