Ita ut heres cogatur redimere eam et praestare vel, si non potest redimere, aestimationem eius dare.
von timo.909 am 07.09.2016
Derart, dass der Erbe gezwungen ist, es zurückzukaufen und zu leisten oder, falls er es nicht zurückkaufen kann, dessen geschätzten Wert zu zahlen.
von karla.t am 22.09.2023
So dass der Erbe es entweder zurückkaufen und bereitstellen muss oder, wenn er es nicht zurückkaufen kann, dessen geschätzten Wert zahlen muss.