Cum autem aliena res per fideicommissum relinquitur, necesse est ei qui rogatus est aut ipsam redimere et praestare aut aestimationem eius solvere.
von ariana935 am 23.10.2015
Wenn jemand fremdes Eigentum per Treuhandverhältnis hinterlässt, muss der Treuhänder entweder diese Sache selbst erwerben und übergeben oder deren Wert vollständig erstatten.
von magdalena863 am 07.12.2017
Wenn fremdes Eigentum durch Fideikommissum hinterlassen wird, ist es notwendig, dass dass derjenige, der darum gebeten wurde, entweder dasselbe zurückkaufen und übergeben oder dessen Wert zahlen muss.