Libertas quoque servo per fideicommissum dari potest, ut heres eum rogetur manumittere vel legatarius vel fideicommissarius.
von thea.h am 04.01.2017
Die Freiheit kann einem Sklaven auch durch ein Treuhandverhältnis gewährt werden, wobei der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Begünstigte gebeten werden kann, ihn freizulassen.
von dennis.r am 10.08.2017
Die Freiheit kann einem Sklaven auch durch eine Treuhand gewährt werden, sodass der Erbe, der Vermächtnisempfänger oder der Treuhänder gebeten werden kann, ihn freizulassen.