Sed his praetor permittit volentibus abstinere se ab hereditate, ut potius parentis quam ipsorum bona similiter a creditoribus possideantur.
von janik.p am 07.01.2018
Aber der Prätor erlaubt ihnen, wenn sie die Erbschaft ablehnen möchten, sodass die Gläubiger das Vermögen der Eltern anstelle ihres eigenen beschlagnahmen können.
von hamza853 am 30.07.2022
Jedoch erlaubt der Prätor denjenigen, die bereit sind, sich von der Erbschaft zu enthalten, dass vielmehr die Güter des Elternteils und nicht ihre eigenen gleichermaßen von den Gläubigern in Besitz genommen werden.