Hoc rescripto subventum est et libertatibus et defunctis, ne bona eorum a creditoribus possideantur et veneant.
von emilia.u am 13.08.2017
Durch dieses Reskript wurde Hilfe für die Freilassungen und die Verstorbenen gewährt, damit deren Güter nicht von Gläubigern besessen und verkauft werden.
von conor.919 am 11.07.2022
Dieses Dekret half, sowohl freigelassene Sklaven als auch die Vermögenswerte von Verstorbenen zu schützen, indem es Gläubigern untersagte, deren Eigentum zu beschlagnahmen und zu verkaufen.