Certe si fuerint ex hac causa bona addicta, cessat bonorum venditio;
von liara.866 am 31.08.2019
Sicherlich, wenn Güter für diesen Grund zugesprochen worden sind, hört der Verkauf von Gütern auf;
von kay.926 am 08.06.2018
Falls Vermögenswerte aus diesem Grund zugeteilt worden sind, findet der Verkauf von Vermögenswerten nicht statt;