Suchen
Extitit enim defuncti defensor, et quidem idoneus, qui de solido creditoribus cavet.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von yoshua.945 am 25.06.2024Es erschien ein Verteidiger des Verstorbenen, und zwar ein geeigneter, der den Gläubigern Sicherheit für den Gesamtbetrag leistet.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum