Extitit enim defuncti defensor, et quidem idoneus, qui de solido creditoribus cavet.
von yoshua.945 am 25.06.2024
Es erschien ein Verteidiger des Verstorbenen, und zwar ein geeigneter, der den Gläubigern Sicherheit für den Gesamtbetrag leistet.
von aron.952 am 19.01.2016
Ein geeigneter Verteidiger ist aufgetreten, um die Interessen des Verstorbenen zu schützen und den Gläubigern eine Garantie für den vollständigen geschuldeten Betrag zu geben.