Si quis in archiatri defuncti est locum promotionis meritis adgregandus, non ante eorum particeps fiat, quam primis qui in ordine reperientur septem vel eo amplius iudicantibus idoneus approbetur:
von ludwig.z am 09.06.2016
Wenn jemand aufgrund von Verdiensten als Nachfolger eines verstorbenen Chefarztes ernannt werden soll, kann diese Person die Position nicht antreten, bevor sie von mindestens sieben der ranghöchsten Mitglieder des Ordens als qualifiziert genehmigt wurde.
von vivien.q am 28.07.2017
Wenn jemand aufgrund von Beförderungsverdiensten an die Stelle eines verstorbenen Archiatrus treten soll, soll er nicht eher deren Teilnehmer werden, als bis er von den ersten sieben oder mehr, die in der urteilenden Reihenfolge gefunden werden, als geeignet befunden wird.