In locum tutoris defuncti vel in perpetuum relegati alium dari tutorem filiis tuis idoneum ex eadem provincia ab iudice competente postula, qui secundum officium suum utilitatibus eorum providebit.
von hannes851 am 22.02.2014
Beantrage beim zuständigen Richter einen geeigneten Vormund aus derselben Provinz für deine Kinder, der an die Stelle des verstorbenen oder auf Dauer verbannten Vormunds tritt und gemäß seinem Amt deren Interessen wahren wird.
von pascal.z am 03.03.2023
Bitten Sie den zuständigen Richter, einen neuen geeigneten Vormund aus Ihrer Provinz für Ihre Kinder zu ernennen, um den Vormund zu ersetzen, der verstorben oder dauerhaft verbannt wurde. Der neue Vormund wird die Interessen Ihrer Kinder im Rahmen seiner Pflichten wahren.