Si filiis debitoris tui non sunt necessarii, qui tutores petant, potes ipse curare, ut accipiant, per quos legitime defendantur.
von lola.s am 19.11.2013
Falls den Kindern deines Schuldners keine Personen zur Verfügung stehen, die Vormünder beantragen können, kannst du selbst dafür sorgen, dass sie Personen erhalten, durch die sie rechtlich verteidigt werden.
von Aras am 16.11.2013
Wenn die Kinder Ihres Schuldners keine Verwandten haben, die Vormünder für sie beantragen können, können Sie persönlich dafür sorgen, dass sie Personen erhalten, die sie rechtlich schützen.