Nemo enim secundum veterem regulam, ut iam dictum est, alienae rei sine satisdatione defensor idoneus intellegitur.
von rosa845 am 17.12.2022
Allerdings gilt nach der alten Regel, wie bereits erwähnt, niemand ohne Sicherheitsleistung als rechtmäßiger Vertreter in einer fremden Angelegenheit.
von nellie.p am 15.12.2015
Nach der alten Regel, wie bereits erwähnt, wird niemand als geeigneter Verteidiger einer fremden Sache ohne Sicherheitsleistung betrachtet.