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Ceteri, qui testatoris iuri subiecti non sunt, extranei heredes appellantur.

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Übersetzungen auf Latein.me

von joel.q am 30.06.2017
Personen, die nicht der rechtlichen Gewalt des Erblassers unterliegen, werden als außenstehende Erben bezeichnet.

von marvin.p am 12.08.2014
Die anderen, die nicht der Rechtsmacht des Erblassers unterliegen, werden externe Erben genannt.

Analyse der Wortformen

appellantur
appellare: nennen, benennen, anreden, ansprechen, sich wenden an, appellieren, bezeichnen, anrufen
appellere: hintreiben, herantreiben, anlanden (Schiff), anlegen, anwenden, richten
ceteri
ceterus: der Übrige, die Übrigen, das Übrige, die restlichen, andere
extranei
extraneus: außen befindlich, auswärtig, fremd, äußerlich, fremdartig, unbeteiligt, nicht zugehörig, Fremder, Auswärtiger, Außenstehender
heredes
heres: Erbe, Erbin, Nachfolger, Nachfolgerin
iuri
ius: Recht, Gesetz, Gerechtigkeit, Pflicht, Eid, Befehl, Macht, Gewalt
non
non: nicht, nein, keineswegs, durchaus nicht
Non: Nonen, 5.–7. Tag des Monats
qui
qui: welcher, welche, welches, der, die, das, wer, was
quire: können, imstande sein
subiecti
subigere: unterwerfen, bezwingen, überwinden, zwingen, nötigen, bändigen, bebauen, pflügen, gerben
subiectus: unterworfen, untertan, abhängig, untergeordnet, ausgesetzt, nahe gelegen
subjicere: unterwerfen, unterordnen, darunterschieben, aussetzen, fälschen
sunt
esse: sein, existieren, sich befinden, vorhanden sein, da sein, geschehen, stattfinden
testatoris
testator: Testator, Erblasser

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