Sed his omnibus ex nostra constitutione propter testamentorum sinceritatem, ut nulla fraus adhibeatur, hoc additum est, ut per manum testatoris vel testium nomen heredis exprimatur et omnia secundum illius constitutionis tenorem procedant.
von felix.r am 05.11.2018
Zu all diesen Dingen aus unserer Verfügung, um die Aufrichtigkeit von Testamenten willen, damit keinerlei Betrug vorgenommen werden kann, ist Folgendes hinzugefügt worden: dass durch die Hand des Erblassers oder der Zeugen der Name des Erben ausdrücklich genannt wird wird und alle Dinge gemäß dem Inhalt dieser Verfügung vollzogen werden.
von vincent.h am 22.10.2021
Um jedoch die Echtheit von Testamenten sicherzustellen und jeglichen Betrug zu verhindern, hat unser Gesetz folgende Anforderung hinzugefügt: Der Name des Erben muss entweder von der Hand des Erblassers oder der Zeugen geschrieben werden, und alles muss gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes durchgeführt werden.