Loquimur autem in utriusque persona secundum definitionem quam proxime euimus, id est si quam possessionem ex re vestra vel ex operibus suis adepti fuerint.
von jakob8855 am 19.08.2013
Wir sprechen in der Person beider gemäß der Definition, die wir kürzlich dargelegt haben, das heißt, wenn sie irgendein Besitztum aus Ihrem Vermögen oder aus ihren eigenen Werken erworben haben werden.
von anika965 am 24.06.2021
Wir sprechen über beide Parteien gemäß der soeben erörterten Definition, insbesondere hinsichtlich etwaiger Besitztümer, die sie entweder aus Ihrem Eigentum oder durch eigene Anstrengungen erwerben könnten.