Itaque quod extra duas istas causas adquiritur, id vel ad ipsum pertinet, si liber est, vel ad dominum, si servus est.
von mila.n am 30.01.2022
Was daher außerhalb dieser beiden Ursachen erworben wird, gehört entweder ihm selbst, wenn er frei ist, oder dem Herrn, wenn er ein Sklave ist.
von franz916 am 31.10.2017
Daher gehört alles, was außerhalb dieser beiden Umstände erworben wird, entweder der Person selbst, wenn sie frei ist, oder ihrem Herrn, wenn sie ein Sklave ist.